


WÄHREND UND NACH DEM AUFENTHALTES
Sie müssen die Wohnung, sowie die Einrichtung der gemieteten Unterkunft mit Sorgfalt behandeln. Auf Nachbarn ist Rücksicht zu nehmen.
Sollte die Ferienwohnung oder ihre Einrichtung in irgendeiner Art und Weise beschädigt werden, so ist dies unverzüglich dem Vermieter bzw. dem Hauswart mitzuteilen. Sie sind haftbar für alle von Ihnen oder von Ihren Mitreisenden verursachten Schäden.
Verlassen Sie die Wohnung bitte in einem "ähnlichen" Zustand, wie Sie sie vorgefunden haben.
Grobe Verunreinigungen müssen wir Ihnen leider in Rechnung stellen.